Die neue Grundsteuererklärung - Was du wissen musst:
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 Published On Sep 12, 2022

Du warst am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie? Dann bist du zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung verpflichtet.

In unseren FAQ's erhältst du weitere Informationen: https://www.wundertax.de/grundsteuer/

Das wichtigste auf einen Blick:
🌠 Jeder Immobilien- und Grundstücksbesitzer ist dazu verpflichtet, die Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen.

🌠 Die Grundsteuer-Reform soll Ungleichbehandlungen verhindern.

🌠 2022 geht es los: Eigentümer sind verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

🌠 Frist: 01.07.-31-10.2022

Diese Grundsteuer-Erklärung musst du zusätzlich zu deiner Steuererklärung abgeben! Und das elektronisch.

Du musst die Grundsteuer-Erklärung auch für unbebaute Grundstücke sowie Erbbaugrundstücke abgeben.


Über 35 Millionen Grundstücke und Immobilien gibt es in Deutschland. Dafür kassieren die Städte und Gemeinden Grundsteuer. Und die Grundsteuer, die wird jetzt ganz neu berechnet.

Dabei musst du einiges beachten, denn mit dieser Steuer haben alle Eigentümer zu tun!
Wirklich jedes Grundstück und jedes Haus wird von der Finanzverwaltung auseinander genommen. Und dabei wird der Wert komplett neu ermittelt. Deshalb müssen alle Eigentümer dafür eine eigene Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Beginn der Abgabefrist ist der 01.07.2022 und läuft nur bis zum 31.10.2022! Die Erklärung muss elektronisch ans Finanzamt geschickt werden. Das geht natürlich am einfachsten online. Mit der Grundsteuer-Erklärung von Wundertax.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Du gibst eine Erklärung für die Feststellung des Grundsteuerwerts ab, daraus ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert für deinen Grundbesitz. Dazu kommt dann die Steuer-Messzahl. Die ist gesetzlich festgelegt. Der Betrag, der sich aus Grundsteuerwert und Steuer-Messzahl ergibt, heißt dann Grundsteuermessbetrag. Und erst damit berechnen später die Kommunen die Höhe der Grundsteuer. Der Messbetrag wird dafür mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.

Das ergibt die Höhe der Grundsteuer. Der Hebesatz der variiert je nach Kommune, in der das Grundstück liegt. Dieses Verfahren dauert eine ganze Weile. Die Finanzämter und die Gemeinden haben nämlich bis zum 1. Januar 2025 Zeit, alles neu zu berechnen.

Bis dahin gilt die bisherige Berechnung der Grundsteuer unverändert weiter.

Erst ab 2024 kommt der Bescheid indem die zu zahlende Grundsteuer ab 2025 festgesetzt wird. Daher musst du schon in vorangegangenen Bescheiden genau hinschauen, ob alle Daten zu deinem Haus und Grundbesitz auch stimmen. Wenn nicht: rechtzeitig Einspruch einlegen!
Hier gelten die gesetzlichen Fristen.


Klingt kompliziert? Ist es aber nicht! Wir verzichten in unserem Grundsteuer-Tool auf komplizierte Fachbegriffe, so dass du deine Grundsteuererklärung ohne Fachkenntnisse, in kürzester Zeit einreichen kannst.

Beachte:
Noch in diesem Jahr musst du eine Grundsteuer-Erklärung für dein Haus und Grundbesitz abgeben.
Dafür hast du Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022.
https://www.wundertax.de/grundsteuer/ Wir von Wundertax helfen dir dabei.

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