VdK-TV: Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB)
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 Published On Feb 26, 2018

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt bekommen hat, kann diesen neu feststellen lassen, indem sie oder er einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellt. Denn der Grad der Behinderung ist keine feste Größe.

In unserem Video zeigen wir, wir man vorgehen sollte, wenn man seinen GdB neu feststellen lassen will: Man muss bei seinem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Neufeststellung des GdB stellen und zugleich die erforderlichen medizinischen Gutachten einreichen.

Wer einen Verschlimmerungsantrag stellen will, sollte sich vorher allerdings beraten lassen – am besten beim VdK. Denn eine Neufeststellung kann auch dazu führen, dass die Behörden eine Behinderung als nicht mehr so gravierend einstufen und Betroffenen einen geringeren GdB zuweisen.

Abonnieren Sie gern unseren Youtube-Kanal - wir freuen uns über Sie!

Mehr Informationen zum GdB finden Sie auf unserer Website: https://www.vdk.de/permalink/74492

Informationen über uns, den Sozialverband VdK, finden Sie hier: https://www.vdk.de/permalink/73484

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