Steuern einfach erklärt - Studienkosten
Steuern mal anders, einfach erklärt Steuern mal anders, einfach erklärt
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 Published On Apr 15, 2024

Anpassung des nicht mehr verfügbaren Videos vom 13.10.20203

Wie ist das eigentlich, wenn man studiert? Können die Kosten für ein Studium von der Einkommensteuer abgesetzt werden?
Dieser Film erklärt, welche Möglichkeiten es hier gibt.

Lukas und Lena haben ein Vollzeitstudium begonnen. Sie sind ausschließlich Studierende und stehen in keinem Ausbildungsdienstverhältnis. Dies wäre der Fall beim sogenannten „Dualen Studium“. Das ist weder bei Lukas noch bei Lena der Fall.

Für Lena ist das Studium ihre erste Berufsausbildung. Daher kann sie die Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen, allerdings nur bis zu einem Betrag von maximal 6.000 Euro.

Lukas hat aber vor dem Studium bereits eine Ausbildung als Mechatroniker abgeschlossen. Deshalb kann er seine Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Diese sind als Fortbildungskosten auf der Anlage N einzutragen.
Zu den Studienkosten zählen alle Aufwendungen für das Studium also zum Beispiel Studiengebühren, Auslandssemester, Arbeitsmittel u.s.w.

Wenn Lena ihr erstes Studium erfolgreich mit dem Bachelor abschließt, kann sie Kosten für weitere Studiengänge, zum Beispiel ein Masterstudium, wie Lukas als Werbungskosten auf der Anlage N erklären. Dasselbe wäre der Fall, wenn sie nach dem Abitur ein „Duales Studium“ begonnen hätte. Auch dann könnte sie die Studienkosten als Werbungskosten auf der Anlage N eintragen.
Ausbildungskosten sind immer dann Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnis stattfindet.

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