Lehrvideo zur Suizidprophylaxe (5): Einleitung einer Unterbringung
IVS-Nürnberg/Fürth IVS-Nürnberg/Fürth
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 Published On Dec 30, 2021

Aus-, Fort- und Weiterbildung in verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie

Diese Lehrvideos sollen als Modell für Übungen der Seminarteilnehmer*innen in Kleingruppen dienen. Sie sind ohne Schnitte in Echtzeit (Real-Time) aufgenommen und enthalten einleitende Hinweise aber auch kommentierende Untertitel, die sich auf die einzelnen Interventionen des Gesprächsverlaufs beziehen. Die Lehrvideos ergänzen das Kapitel 5 des aktuell erschienenen Buches: Praxis Krisenintervention - Handbuch für helfende Berufe: Psychologen, Ärzte, Sozialpädagogen, Pflege- und Rettungskräfte (Hrsg.: Ortiz-Müller, W., S. Gutwinski & B. Gahleitner, 2021, 3. überarbeitete Auflage, Kohlhammer-Verlag. Siehe: https://www.kohlhammer.de/wms/instanc... ).

Das 5. Kapitel beinhaltet das Konzept eines Trainingsseminars für Berater*innen und Psychotherapeut*innen zur Suizidprophylaxe (S. 85 -102; Gliederung siehe unter: https://smile.amazon.de/Praxis-Krisen....
Die Seminarunterlagen und Arbeitspapiere dazu befinden sich auf: https://www.ivs-nuernberg.de/wp-conte...

Lehrvideo-5
Microteaching-Einheit
zur Einleitung einer stationären Unterbringung
bei akuter Suizidalität
am Ende einer Kriseninterventionssitzung
(Dauer 5 Min.)
Dr. Wolfram Dorrmann
mit dem Seminarteilnehmer Felix Müller (Dipl.-Psych.)

LEHRVIDEO-VERLAUF

Einstiegspunkt ins Gespräch:
• Keine der Interventionen od. Angebote im bisherigen
Krisengespräch haben dem Pat. helfen können,
seine Entscheidung aufzuschieben.
• Ein Non-Suizid-Vertrag ist nicht (mehr) indiziert, da
der Pat. weiterhin fest entschlossen ist, sich zu töten.
• Sein Vorhaben ist hinreichend durchdacht und
nach wie vor sehr ernst zu nehmen.

Anleitung für den/die Therapeutin/en:
- Der/die Th. zeigt sich fest entschlossen zum Handeln.
- Er/sie setzt die notwendigen Schritte mit dem vollem Einsatz
seiner/ihrer beruflichen und persönlichen Autorität um.
- Er/sie hebt die Autonomie des Patienten auf und übernimmt
die hier gerechtfertigte paternalistische Haltung, um eine
mögliche Selbstgefährdung zu verhindern.
- Er beendet damit die bisher gleichberechtigte partnerschaftliche therapeutische "Beziehung auf Augenhöhe".

Situation am Ende des Rollenspiels:
Der/die Therapeut*in kann nun anschließend
- die bundesweite Notrufnummer 112 wählen
- den örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst
- das Ordnungsamt
- den ärztlichen Notdienst anfordern oder
- die nächste Polizeistation anrufen
und die Situation im Hinblick auf "Gefahr im Verzug" schildern.

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung ist erst mal
nur für eine kurze Zeit (i.d.R. 24 Stunden) möglich.
In diesem Zeitraum wird eine Richter*in vom
Vormundschaftsgericht hinzugezogen, der/die über die
weitere Unterbringung (bis zu 6 Wochen) entscheidet.

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Dieses Lehrvideo ist Teil einer Reihe, die in nächster Zeit noch ergänzt wird...
Bisher sind erschienen:
Lehrvideo zur Suizidprophylaxe (1): Risikoabschätzung
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